Insistieren auf der Kraft des Rechts
«Demokratische Juristinnen und Juristen wissen um den Januskopf des Rechts; denn das Verhältnis des Rechts zur Macht bleibt ambivalent. In seinen lichten Momenten begrenzt und domestiziert das Recht Machtverhältnisse und trägt zur umfassenden gesellschaftlichen Demokratisierung bei. Sehr oft verschleiert, legitimiert und zementiert Recht aber auch un- und vordemokratische Machtverhältnisse. Demokratische Juristinnen und Juristen treten deshalb konsequent wider die Instrumentalisierung des Rechts durch die Macht ein; sie streiten für eine lebendige und gegen eine gebändigte Demokratie. Daher obliegt es ihnen nicht bloss im Rahmen bestehender Macht- und Rechtsverhältnisse linke Positionen einzunehmen. Viel mehr besteht ihre Aufgabe auch und gerade darin, zu insistieren auf der utopisch-emanzipatorischen Sprengkraft des Rechts.»
Stephan Bernard, Rechtsanwalt
Veranstaltungen
Zürich
16.05.2024
DJZ-Jahresversammlung am 16. Mai 2024
| Zürich 16.05.2024 |
DJZ-Jahresversammlung am 16. Mai 2024 |
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16.05.2024 | 18:00 Strassburgstrasse 5, 8004 Zürich Restaurant Certo Unsere diesjährige Jahresversammlung wird am 16. Mai 2024 ab 18:00 Uhr im Certo (Strassburgstrasse 5, 8004 Zürich) stattfinden.
Nach dem statutarischen Teil der Jahresversammlung wird es ein Referat zum Thema Verteidigung im Verwaltungsstrafrecht geben. Referent ist Rechtsanwalt Friedrich Frank, Fachanwalt SAV Strafrecht und Mitherausgeber des Basler Kommentars zum Verwaltungsstrafrecht. Wir freuen uns auf einen tollen Abend mit spannenden Diskussionen und anregendem Austausch mit euch. Der Versand mit der schriftlichen Einladung und den Unterlagen zur Jahresversammlung wird im April erfolgen. |
Zürich
16.05.2024
DJZ-Jahresversammlung am 16. Mai 2024
16.05.2024 | 18:00
Strassburgstrasse 5, 8004 Zürich
Restaurant Certo
Nach dem statutarischen Teil der Jahresversammlung wird es ein Referat zum Thema Verteidigung im Verwaltungsstrafrecht geben. Referent ist Rechtsanwalt Friedrich Frank, Fachanwalt SAV Strafrecht und Mitherausgeber des Basler Kommentars zum Verwaltungsstrafrecht.
